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Parkwarntafel, rechts vorbei
Verkehrszeichen 630-20 · StVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)

Parkwarntafel, rechts vorbei.

Die Parkwarntafel kennzeichnet bei Dunkelheit parkende Fahrzeuge und Anhänger und leitet den Verkehr rechts vorbei.

VzKat-NummerZ 630-20
FormBauteilabhängig
FarbenWeiß / Rot
RechtsgrundlageStVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 630-20 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Die Parkwarntafel 630-20 ist eine amtlich geprüfte rot-weiße Warntafel, die parkende Fahrzeuge und Anhänger bei Dunkelheit kenntlich macht. Sie wird verwendet, um abgestellte Fahrzeuge auch bei schlechten Lichtverhältnissen rechtzeitig sichtbar zu machen und so Auffahrunfälle zu vermeiden.

Die Bauform 630-20 leitet den Verkehr rechts an dem geparkten Fahrzeug vorbei. Sie ist das Gegenstück zur Variante 630-10, die das Vorbeifahren links anzeigt. Durch die rückstrahlende rot-weiße Gestaltung ist die Tafel auch im Scheinwerferlicht von Weitem erkennbar. Verkehrsteilnehmer müssen das gekennzeichnete Fahrzeug mit ausreichendem Abstand auf der angezeigten Seite passieren.

Verhalten im Geltungsbereich

Das gekennzeichnete Fahrzeug rechts vorbei mit ausreichendem Abstand passieren.

Häufige Fragen

Wofür dient die Parkwarntafel?

Sie macht bei Dunkelheit parkende Fahrzeuge und Anhänger sichtbar und hilft so, Auffahrunfälle zu vermeiden.

Was bedeutet rechts vorbei bei Zeichen 630-20?

Die Tafel leitet den Verkehr rechts an dem geparkten Fahrzeug vorbei.

Was unterscheidet 630-20 von 630-10?

630-20 zeigt das Vorbeifahren rechts an, 630-10 das Vorbeifahren links.

Zusammen oft eingesetzt

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