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Leitpfosten, Aufstellung links
Verkehrszeichen 620-41 · StVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)

Leitpfosten, Aufstellung links.

Der links aufgestellte Leitpfosten markiert dauerhaft den linken Rand der Fahrbahn.

VzKat-NummerZ 620-41
FormBauteilabhängig
FarbenWeiß / Rot
RechtsgrundlageStVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 620-41 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Der Leitpfosten 620-41 ist ein weißer Pfosten mit schwarzem Reflektor für die Aufstellung am linken Fahrbahnrand. Wie sein rechtsseitiges Gegenstück zeichnet er den Straßenverlauf nach und bleibt durch die rückstrahlenden Reflektoren auch bei Dunkelheit, Nebel und Schneefall gut sichtbar.

In gleichmäßigen Abständen, meist rund 50 Meter, aufgestellt hilft er Fahrenden, den linken Rand der Fahrbahn und den weiteren Verlauf einzuschätzen. Die linksseitige Bauform ist das Gegenstück zur rechtsseitigen Variante 620-40 und gehört zur dauerhaften Streckenausstattung. Es handelt sich nicht um eine Absperrung, sondern um eine Orientierungshilfe entlang der Strecke.

Verhalten im Geltungsbereich

Sich am Verlauf der Leitpfosten orientieren und den Abstand zum Fahrbahnrand einschätzen.

Häufige Fragen

Wann wird der Leitpfosten 620-41 verwendet?

Er wird am linken Fahrbahnrand aufgestellt und markiert dort dauerhaft den Straßenverlauf.

Warum sind Leitpfosten mit Reflektoren ausgestattet?

Die rückstrahlenden Reflektoren machen den Fahrbahnrand auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht gut erkennbar.

Ist der Leitpfosten eine Absperrung?

Nein. Er gehört zur dauerhaften Streckenausstattung und dient als Orientierungshilfe, nicht als Absperrung.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 620-41 fast immer brauchen.

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