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Leitpfosten, Aufstellung rechts
Verkehrszeichen 620-40 · StVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)

Leitpfosten, Aufstellung rechts.

Der rechts aufgestellte Leitpfosten markiert dauerhaft den rechten Rand der Fahrbahn.

VzKat-NummerZ 620-40
FormBauteilabhängig
FarbenWeiß / Rot
RechtsgrundlageStVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 620-40 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Der Leitpfosten 620-40 ist ein weißer Pfosten mit schwarzem Reflektor, der den rechten Rand der Fahrbahn dauerhaft markiert. In gleichmäßigen Abständen, in der Regel rund 50 Meter, aufgestellt zeichnet er den Straßenverlauf nach und bleibt durch die rückstrahlenden Reflektoren auch bei Dunkelheit gut erkennbar.

Leitpfosten erleichtern es Fahrenden, den Fahrbahnrand und den weiteren Streckenverlauf einzuschätzen, besonders bei Nacht, Nebel oder Schneefall. Die rechtsseitige Bauform 620-40 wird am rechten Fahrbahnrand verwendet und ist das Gegenstück zur linksseitigen Variante 620-41. Im Unterschied zu Baken oder Leitkegeln handelt es sich um eine dauerhafte Einrichtung der Streckenausstattung, nicht um eine Absperrung.

Verhalten im Geltungsbereich

Sich am Verlauf der Leitpfosten orientieren und den Abstand zum Fahrbahnrand einschätzen.

Häufige Fragen

Wozu dienen Leitpfosten?

Sie markieren dauerhaft den Fahrbahnrand und helfen, den Straßenverlauf besonders bei schlechter Sicht einzuschätzen.

In welchem Abstand stehen Leitpfosten?

In der Regel werden sie in einem Abstand von rund 50 Metern aufgestellt.

Was unterscheidet 620-40 von 620-41?

620-40 ist der Leitpfosten für den rechten Fahrbahnrand, 620-41 die Variante für den linken Rand.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 620-40 fast immer brauchen.

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