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Leitkegel
Verkehrszeichen 610-40 · StVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)

Leitkegel.

Der Leitkegel sperrt kurzfristig Hindernisse und Arbeitsstellen ab und markiert sie für den Verkehr.

VzKat-NummerZ 610-40
FormBauteilabhängig
FarbenWeiß / Rot
RechtsgrundlageStVO Anlage 4 (zu § 43 Abs. 3)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 610-40 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Der Leitkegel, umgangssprachlich auch Pylone genannt, ist eine rot-weiße Verkehrseinrichtung in Kegelform. Er dient der kurzfristigen Absperrung und Markierung von Hindernissen, Gefahrenstellen und Arbeitsstellen. In Reihe aufgestellt bildet er eine deutlich sichtbare Linie, die einen Bereich von der befahrbaren Fläche abgrenzt und den Verkehr daran vorbeiführt.

Leitkegel sind schnell aufgestellt und wieder entfernt, weshalb sie sich besonders für kurzfristige und sich verändernde Lagen eignen. Die amtlichen Höhenvarianten reichen von 30 über 50 und 75 bis 100 Zentimeter, sodass die Größe an die Verkehrsverhältnisse angepasst werden kann. Verkehrsteilnehmer dürfen den durch Leitkegel abgegrenzten Bereich nicht befahren.

Verhalten im Geltungsbereich

Den durch Leitkegel abgegrenzten Bereich nicht befahren und der vorgegebenen Linie folgen.

Häufige Fragen

Wofür werden Leitkegel verwendet?

Sie sperren kurzfristig Hindernisse, Gefahrenstellen und Arbeitsstellen ab und grenzen sie von der befahrbaren Fläche ab.

Welche Größen hat der Leitkegel?

Es gibt amtliche Höhenvarianten von 30, 50, 75 und 100 Zentimetern, passend zu den jeweiligen Verkehrsverhältnissen.

Darf man Leitkegel überfahren?

Nein. Der durch Leitkegel abgegrenzte Bereich darf nicht befahren werden.

Zusammen oft eingesetzt

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