Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Die Absperrschranke ist eine rot-weiß gestreifte Tafel, die quer zur Fahrtrichtung aufgestellt wird. Sie markiert den Beginn eines gesperrten Bereichs und macht unmissverständlich deutlich, dass der dahinterliegende Straßenraum nicht befahren werden darf. Die Schräge der Streifen weist dabei in die Richtung, in die der Verkehr ausweichen soll. Die amtlichen Bauformen reichen von 100 mal 800 bis 250 mal 1600 Millimeter, sodass die Schranke an die Breite der abzusperrenden Fläche angepasst werden kann.
Absperrschranken kommen vor allem an Arbeitsstellen, bei vollständigen Sperrungen einzelner Fahrstreifen und an Gefahrenstellen zum Einsatz. Als Verkehrseinrichtung nach § 43 StVO hat sie Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln und vor Richtzeichen. Wer auf eine Absperrschranke trifft, muss den abgesperrten Bereich konsequent meiden und der vorgegebenen Führung folgen.
Verhalten im Geltungsbereich
Den abgesperrten Bereich nicht befahren und dem durch die Schräge der Streifen vorgegebenen Verlauf folgen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die schräge Streifung der Absperrschranke?
Die Schräge der rot-weißen Streifen weist in die Richtung, in die der Verkehr an der Sperrung vorbeigeleitet werden soll.
Darf man eine Absperrschranke umfahren?
Der abgesperrte Bereich darf nicht befahren werden. Der Verkehr muss der seitlichen Vorbeiführung folgen, die durch die Schranke und ergänzende Leiteinrichtungen vorgegeben wird.
Hat die Absperrschranke Vorrang vor anderen Verkehrszeichen?
Ja. Als Verkehrseinrichtung nach § 43 StVO geht sie den allgemeinen Verkehrsregeln und den Richtzeichen vor.