Start/Schilder/Z 438 · Vorwegweiser
Vorwegweiser
Verkehrszeichen 438 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Vorwegweiser.

Der Vorwegweiser kündigt vor einer Kreuzung den weiteren Streckenverlauf und die erreichbaren Ziele an.

VzKat-NummerZ 438
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 438 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 438 ist ein Vorwegweiser, der bereits vor einem Knotenpunkt aufgestellt wird. Er stellt den Streckenverlauf der Kreuzung schematisch dar und ordnet jeder Fahrtrichtung die erreichbaren Ziele zu, sodass Fahrer ihre Route frühzeitig erkennen.

Die frühe Ankündigung gibt Zeit, sich rechtzeitig einzuordnen und die Geschwindigkeit anzupassen. Das verringert kurzfristige Spurwechsel und Bremsmanöver am Knotenpunkt. Der Vorwegweiser ordnet kein Verhalten an, dient aber der vorausschauenden und sicheren Routenwahl.

Verhalten im Geltungsbereich

Den angekündigten Streckenverlauf erfassen und sich rechtzeitig auf der für das Ziel passenden Spur einordnen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorwegweiser und Pfeilwegweiser?

Der Vorwegweiser kündigt Ziele schon vor der Kreuzung an, der Pfeilwegweiser steht erst am Knotenpunkt und zeigt die Abbiegerichtung.

Warum wird der Vorwegweiser vor der Kreuzung aufgestellt?

Damit Fahrer den Streckenverlauf frühzeitig erkennen, sich rechtzeitig einordnen und kurzfristige Spurwechsel vermeiden können.

Ordnet der Vorwegweiser ein Verhalten an?

Nein. Er dient der vorausschauenden Routenwahl, schreibt aber kein bestimmtes Fahrverhalten verbindlich vor.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 438 fast immer brauchen.

Z 438 ohne Sicherer — geht das wirklich?

Für 90 % aller Glasfaser-Hausanschlüsse: ja. Wir zeigen es Ihnen in 15 Minuten an Ihrer Adresse.