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Straßennamensschild
Verkehrszeichen 437 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Straßennamensschild.

Das Schild nennt den Namen der Straße und dient der Orientierung im Straßennetz.

VzKat-NummerZ 437
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 437 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 437 ist das Straßennamensschild, das den amtlichen Namen einer Straße angibt. Es wird an Kreuzungen und Einmündungen sowie entlang der Straße angebracht und ermöglicht das eindeutige Zuordnen von Adressen und Wegbeschreibungen.

Das Schild ist ein reines Orientierungselement ohne Anordnungswirkung. Es kann zusätzliche Angaben wie Hausnummernbereiche oder einen Richtungspfeil enthalten. Aufstellung und Gestaltung obliegen in der Praxis den Kommunen, weshalb Form und Farbe örtlich variieren können.

Verhalten im Geltungsbereich

Den Straßennamen zur Orientierung und zum Auffinden von Adressen nutzen. Eine Verhaltenspflicht ergibt sich aus dem Schild nicht.

Häufige Fragen

Welche Funktion hat das Straßennamensschild?

Es nennt den amtlichen Namen einer Straße und ermöglicht das eindeutige Zuordnen von Adressen und Wegbeschreibungen.

Ordnet das Straßennamensschild ein Verhalten an?

Nein. Es ist ein reines Orientierungselement ohne Verhaltensvorschrift für Verkehrsteilnehmer.

Warum sehen Straßennamensschilder örtlich unterschiedlich aus?

Aufstellung und Gestaltung obliegen den Kommunen, daher können Form, Farbe und Zusatzangaben von Ort zu Ort variieren.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 437 fast immer brauchen.

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