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Tabellenwegweiser
Verkehrszeichen 434 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Tabellenwegweiser.

Der Tabellenwegweiser fasst an einer Kreuzung mehrere Ziele und ihre Fahrtrichtungen in Tabellenform zusammen.

VzKat-NummerZ 434
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 434 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 434 ist ein Wegweiser, der mehrere Ziele übersichtlich in Zeilen anordnet und jedem Ziel über einen Richtungspfeil die zugehörige Fahrbeziehung zuordnet. Er kommt an Knotenpunkten zum Einsatz, an denen mehrere Richtungen mit verschiedenen Zielen bedient werden und Einzelwegweiser unübersichtlich wären.

Die tabellarische Form bündelt die Information an einer Stelle und erleichtert Fahrern das schnelle Erfassen. Der Wegweiser steht in der Regel am Knotenpunkt selbst und ist damit der letzte Richtungshinweis vor dem Abbiegen. Eine Verhaltenspflicht ordnet er nicht an.

Verhalten im Geltungsbereich

Das gewünschte Ziel in der Tabelle suchen und dem zugeordneten Richtungspfeil folgen. Der Wegweiser dient allein der Orientierung.

Häufige Fragen

Was ist ein Tabellenwegweiser?

Ein Wegweiser, der mehrere Ziele zeilenweise auflistet und jedem Ziel über einen Pfeil die passende Fahrtrichtung zuordnet.

Wo wird Zeichen 434 eingesetzt?

An Knotenpunkten mit mehreren Richtungen und vielen Zielen, an denen einzelne Pfeilwegweiser unübersichtlich würden.

Wo steht der Tabellenwegweiser?

In der Regel direkt am Knotenpunkt, sodass er der letzte Richtungshinweis vor dem Abbiegen ist.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 434 fast immer brauchen.

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