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Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
Verkehrszeichen 415 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen.

Der gelbe Pfeilwegweiser zeigt an einer Kreuzung die Richtung zu einem Ziel an, das über eine Bundesstraße erreicht wird.

VzKat-NummerZ 415
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 415 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 415 ist ein gelber Pfeilwegweiser mit schwarzer Schrift, der unmittelbar an einer Kreuzung oder Einmündung aufgestellt wird. Er nennt das Ziel und gegebenenfalls die Bundesstraßennummer und weist mit der Pfeilspitze in die einzuschlagende Richtung.

Die gelbe Farbe kennzeichnet die Wegweisung auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen außerhalb von Autobahnen. Der Pfeilwegweiser steht am Knotenpunkt selbst und ist daher der letzte Hinweis vor dem Abbiegen. Er ordnet kein Verhalten an, sondern unterstützt die Routenwahl.

Verhalten im Geltungsbereich

Dem Pfeil folgen, wenn das genannte Ziel angefahren werden soll. Der Wegweiser steht am Knotenpunkt und gibt die unmittelbar einzuschlagende Richtung an.

Häufige Fragen

Was bedeutet die gelbe Farbe des Pfeilwegweisers?

Gelb kennzeichnet die Wegweisung auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen außerhalb von Autobahnen.

Wo steht der Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen?

Unmittelbar an der Kreuzung oder Einmündung. Er ist damit der letzte Richtungshinweis vor dem Abbiegen.

Worin unterscheidet er sich vom Vorwegweiser?

Der Vorwegweiser kündigt Ziele schon vor der Kreuzung an, der Pfeilwegweiser steht direkt am Knotenpunkt und zeigt die Abbiegerichtung.

Zusammen oft eingesetzt

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