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Mautpflichtige Strecke
Verkehrszeichen 391 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Mautpflichtige Strecke.

Das Zeichen kennzeichnet eine mautpflichtige Strecke.

VzKat-NummerZ 391
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 391 kennzeichnet eine mautpflichtige Strecke. Es weist darauf hin, dass für die Benutzung des folgenden Streckenabschnitts eine Maut zu entrichten ist. Solche Streckenabschnitte können einzelne Tunnel, Brücken oder andere Bauwerke mit gesonderter Mauterhebung sein.

Das Zeichen hat Hinweischarakter und macht die Mautpflicht für die Streckenbenutzung kenntlich. Die genauen Bedingungen, etwa Höhe und Erhebungsart der Maut sowie die Zahlstellen, ergeben sich aus der weiteren Beschilderung und den Hinweisen vor Ort. Wer die Strecke benutzt, muss die Maut entsprechend entrichten.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Zeichen kündigt einen mautpflichtigen Streckenabschnitt an. Wer die Strecke benutzt, muss die Maut entrichten. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus der weiteren Beschilderung vor Ort.

Häufige Fragen

Welche Strecken sind nach Zeichen 391 mautpflichtig?

Das Zeichen kennzeichnet mautpflichtige Streckenabschnitte, etwa einzelne Tunnel oder Brücken mit gesonderter Mauterhebung.

Wo erfahre ich die Höhe der Maut?

Die genauen Bedingungen, einschließlich Höhe und Zahlstellen, ergeben sich aus der weiteren Beschilderung und den Hinweisen vor Ort.

Worin unterscheidet sich Zeichen 391 von Zeichen 390?

Zeichen 390 weist auf die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hin. Zeichen 391 kennzeichnet allgemein eine mautpflichtige Strecke.

Zusammen oft eingesetzt

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