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Touristische Unterrichtungstafel
Verkehrszeichen 386.3 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Touristische Unterrichtungstafel.

Das Zeichen weist auf touristisch bedeutsame Ziele und Sehenswürdigkeiten hin.

VzKat-NummerZ 386.3
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 386.3 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 386.3 ist die touristische Unterrichtungstafel. Sie informiert über touristisch bedeutsame Ziele, Sehenswürdigkeiten und Landschaften entlang der Strecke. Die braun gestalteten Tafeln stehen vor allem an Autobahnen und Bundesstraßen.

Die Tafel hat Hinweischarakter und dient der touristischen Information, nicht der verkehrlichen Wegweisung im engeren Sinn. Sie soll Reisende auf das kulturelle und landschaftliche Angebot der Region aufmerksam machen. Eine Verhaltenspflicht löst sie nicht aus. Die Aufmerksamkeit der Fahrer soll dabei auf den Verkehr gerichtet bleiben.

Verhalten im Geltungsbereich

Die touristische Unterrichtungstafel ist ein Hinweisschild ohne Verhaltenspflicht. Sie informiert über Sehenswürdigkeiten der Region. Die Aufmerksamkeit der Fahrer muss weiterhin dem Verkehr gelten.

Häufige Fragen

Was zeigt eine touristische Unterrichtungstafel an?

Sie weist auf touristisch bedeutsame Ziele, Sehenswürdigkeiten und Landschaften entlang der Strecke hin.

Warum sind diese Tafeln braun?

Die braune Gestaltung kennzeichnet touristische Hinweise und unterscheidet sie von der verkehrlichen Wegweisung.

Muss ich der Tafel folgen?

Nein. Die Tafel hat reinen Hinweischarakter und löst keine Verhaltenspflicht aus.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 386.3 fast immer brauchen.

Z 386.3 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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