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Ortshinweistafel
Verkehrszeichen 385 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Ortshinweistafel.

Das Zeichen weist auf einen Ortsteil oder ein Gebiet hin, ohne die ortsrechtliche Wirkung der Ortstafel.

VzKat-NummerZ 385
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 385 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 385 ist die Ortshinweistafel. Sie nennt den Namen eines Ortsteils, eines Gewerbegebiets oder einer anderen örtlichen Einheit. Anders als die gelbe Ortstafel nach Zeichen 310 löst die Ortshinweistafel keine innerörtlichen Verkehrsregeln aus.

Die Tafel hat reinen Hinweischarakter und dient der Orientierung. Sie ändert weder die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch andere Vorschriften. Wer eine Ortshinweistafel passiert, befindet sich verkehrsrechtlich weiterhin in dem Bereich, der durch die übrige Beschilderung bestimmt ist. Die geschlossene Ortschaft im Sinne der StVO beginnt allein mit der Ortstafel.

Verhalten im Geltungsbereich

Die Ortshinweistafel dient nur der Orientierung. Sie löst keine innerörtlichen Regeln aus und ändert die zulässige Geschwindigkeit nicht. Maßgeblich für innerörtliche Regeln bleibt die Ortstafel nach Zeichen 310.

Häufige Fragen

Gilt ab der Ortshinweistafel Tempo 50?

Nein. Die Ortshinweistafel löst keine innerörtlichen Regeln aus. Tempo 50 gilt erst ab der gelben Ortstafel nach Zeichen 310.

Worin unterscheidet sich die Ortshinweistafel von der Ortstafel?

Die Ortstafel begründet die geschlossene Ortschaft mit allen innerörtlichen Regeln. Die Ortshinweistafel ist ein reines Hinweisschild.

Wofür wird die Ortshinweistafel verwendet?

Sie weist auf Ortsteile, Gewerbegebiete oder andere örtliche Einheiten hin und dient der Orientierung.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 385 fast immer brauchen.

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