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Erste Hilfe
Verkehrszeichen 358 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Erste Hilfe.

Das Zeichen weist auf eine Stelle oder Einrichtung für Erste Hilfe hin.

VzKat-NummerZ 358
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 358 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 358 weist auf eine Stelle oder Einrichtung für Erste Hilfe hin. Es zeigt das weiße Kreuz auf blauem Grund und führt Verkehrsteilnehmer im Bedarfsfall zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung, etwa an Rastanlagen oder anderen Standorten entlang der Strecke.

Das Zeichen hat reinen Hinweischarakter und löst keine Verhaltenspflicht aus. Es dient der schnellen Orientierung in einer Notsituation. Häufig steht es zusammen mit anderen Hinweiszeichen, die auf weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Pannenhilfe oder Notrufeinrichtungen aufmerksam machen.

Verhalten im Geltungsbereich

Das Zeichen informiert über den Standort einer Erste-Hilfe-Einrichtung. Es löst keine Verhaltenspflicht aus, sondern dient der Orientierung im Bedarfsfall.

Häufige Fragen

Hat das Zeichen 358 eine verbindliche Wirkung?

Nein. Es ist ein reines Hinweiszeichen ohne Verhaltenspflicht und dient der Orientierung in einer Notsituation.

Wo steht das Zeichen 358 typischerweise?

Es steht an Standorten mit Erste-Hilfe-Einrichtungen, etwa an Rastanlagen und entlang von Strecken mit entsprechender Versorgung.

Wie ist das Zeichen 358 gestaltet?

Das Zeichen zeigt ein weißes Kreuz auf blauem Grund und ist dadurch eindeutig der Ersten Hilfe zugeordnet.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 358 fast immer brauchen.

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