Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 353 kennzeichnet eine Einbahnstraße. Die Straße darf nur in der vom waagerechten Pfeil angezeigten Richtung befahren werden. Das Schild steht am Beginn der Einbahnstraße und richtet sich an den in die Straße einfahrenden Verkehr.
In der Gegenrichtung steht für den entgegenkommenden Verkehr das Zeichen 267 Verbot der Einfahrt. Einbahnstraßen können für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sein, was durch ein entsprechendes Zusatzschild kenntlich gemacht wird. Innerhalb der Einbahnstraße darf auf der linken Seite gehalten und geparkt werden, da kein Gegenverkehr zu erwarten ist.
Verhalten im Geltungsbereich
Die Einbahnstraße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden. Ein Befahren in Gegenrichtung ist unzulässig. Geparkt werden darf in der Einbahnstraße auch auf der linken Seite, sofern keine Beschilderung dem entgegensteht.
Häufige Fragen
Darf ich in einer Einbahnstraße links parken?
Ja. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite zulässig, sofern keine Beschilderung dem entgegensteht.
Was sieht der Gegenverkehr an der Einbahnstraße?
Am anderen Ende steht für den entgegenkommenden Verkehr das Zeichen 267 Verbot der Einfahrt.
Dürfen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren?
Nur wenn ein entsprechendes Zusatzschild die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ausdrücklich freigibt.