Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 331.1 markiert den Beginn einer Kraftfahrstraße. Sie ist wie die Autobahn dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten und darf nur von Fahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge dürfen die Kraftfahrstraße nicht nutzen.
Auf der Kraftfahrstraße sind das Halten und Parken auf der Fahrbahn sowie das Wenden und Rückwärtsfahren verboten. Im Unterschied zur Autobahn gilt keine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Häufig ist die Kraftfahrstraße nicht baulich getrennt, sodass mit Gegenverkehr und einmündenden Straßen zu rechnen ist. Die Beschilderung vor Ort gibt die zulässige Geschwindigkeit an.
Verhalten im Geltungsbereich
Die Kraftfahrstraße darf nur von Kraftfahrzeugen mit mehr als 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit befahren werden. Halten, Parken, Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten. Auf Gegenverkehr und Einmündungen ist zu achten.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich die Kraftfahrstraße von der Autobahn?
Die Kraftfahrstraße ist meist nicht baulich getrennt, kann Gegenverkehr und Einmündungen aufweisen und hat keine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Wer darf eine Kraftfahrstraße befahren?
Nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Fußgänger und Radfahrer sind ausgeschlossen.
Welche Geschwindigkeit gilt auf der Kraftfahrstraße?
Es gilt die örtlich angeordnete Höchstgeschwindigkeit. Ohne Beschilderung greift außerorts die allgemeine Regelung für Pkw.