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Autobahn
Verkehrszeichen 330.1 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Autobahn.

Es beginnt eine Autobahn, ab hier gelten die besonderen Regeln für Autobahnen.

VzKat-NummerZ 330.1
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 330.1 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 330.1 markiert den Beginn einer Autobahn. Ab dieser Stelle gelten die besonderen Regeln für Autobahnen. Die Autobahn darf nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Auf Autobahnen ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen verboten, ebenso das Wenden und das Rückwärtsfahren. Wo keine zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der besondere Streckencharakter erfordert vorausschauendes Fahren und ausreichenden Abstand.

Verhalten im Geltungsbereich

Auf der Autobahn darf nur fahren, wessen Fahrzeug mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erreicht. Halten, Parken, Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten. Ohne angeordnetes Tempolimit gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Häufige Fragen

Wer darf auf die Autobahn auffahren?

Die Autobahn darf nur von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden.

Gilt auf der Autobahn ein generelles Tempolimit?

Nein. Wo kein Tempolimit angeordnet ist, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die jedoch keine verbindliche Begrenzung darstellt.

Darf ich auf dem Seitenstreifen halten?

Nein. Das Halten und Parken ist auf der gesamten Autobahn verboten. Der Seitenstreifen darf nur in Notfällen genutzt werden.

Zusammen oft eingesetzt

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