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Tunnel
Verkehrszeichen 327 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Tunnel.

Das Zeichen kennzeichnet einen Tunnel, in dem besondere Verhaltensregeln gelten.

VzKat-NummerZ 327
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 327 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 327 weist auf einen Tunnel hin. In Tunneln gelten besondere Verhaltensregeln, die der Sicherheit im engen und schwer erreichbaren Streckenabschnitt dienen. Dazu gehört das Einschalten des Abblendlichts auch bei Tageslicht sowie ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Im Tunnel ist das Wenden und das Rückwärtsfahren verboten. Bei stockendem Verkehr oder Stau soll eine Rettungsgasse gebildet werden. Im Pannen- oder Notfall ist das Fahrzeug möglichst an einer Nothaltebucht abzustellen und die Notausgänge sind zu nutzen. Die Beschilderung am Tunnel weist auf Fluchtwege und Notrufeinrichtungen hin.

Verhalten im Geltungsbereich

Im Tunnel ist das Abblendlicht einzuschalten und ausreichend Abstand zu halten. Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten. Bei Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden, im Notfall sind Nothaltebuchten und Notausgänge zu nutzen.

Häufige Fragen

Muss ich im Tunnel das Licht einschalten?

Ja. Im Tunnel ist das Abblendlicht auch bei Tageslicht einzuschalten, um Sichtbarkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Darf ich im Tunnel wenden?

Nein. Das Wenden und das Rückwärtsfahren sind im Tunnel verboten, da sie eine erhebliche Gefahr darstellen.

Was tue ich bei einer Panne im Tunnel?

Das Fahrzeug ist möglichst in einer Nothaltebucht abzustellen. Bei Gefahr sind die ausgeschilderten Notausgänge zu nutzen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 327 fast immer brauchen.

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