Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 325.2 hebt einen durch Zeichen 325.1 angeordneten verkehrsberuhigten Bereich auf. Ab dieser Stelle entfallen die besonderen Regeln des Bereichs, also die Schrittgeschwindigkeit, der Fußgängervorrang über die gesamte Breite und die Spielerlaubnis.
Nach dem Zeichen gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln. Innerorts bedeutet das in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung greift. Wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss zudem die Vorfahrt des Verkehrs auf der anschließenden Straße beachten, da das Ausfahren als Einfahren gilt.
Verhalten im Geltungsbereich
Ab dem Zeichen 325.2 gelten wieder die allgemeinen Regeln. Innerorts darf bis 50 km/h gefahren werden, sofern keine andere Beschilderung gilt. Beim Verlassen des Bereichs ist die Vorfahrt zu beachten.
Häufige Fragen
Was gilt nach dem Ende des verkehrsberuhigten Bereichs?
Ab dem Zeichen 325.2 gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln, innerorts in der Regel 50 km/h ohne abweichende Beschilderung.
Muss ich beim Ausfahren auf den Verkehr achten?
Ja. Das Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt als Einfahren, daher ist dem fließenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren.
Darf ich direkt am Schild beschleunigen?
Erst nach dem Passieren des Zeichens entfällt die Schrittgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeit ist mit Blick auf die Verkehrslage anzupassen.