Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 325.1 markiert den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, umgangssprachlich Spielstraße genannt. In diesem Bereich teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge die gesamte Verkehrsfläche. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten und darf Fußgänger weder gefährden noch behindern.
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, Kinder dürfen überall spielen. Geparkt werden darf nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen. Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss die Vorfahrt der außerhalb verkehrenden Fahrzeuge beachten. Der Bereich endet mit dem Zeichen 325.2.
Verhalten im Geltungsbereich
Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Fußgänger und spielende Kinder haben Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Geparkt wird nur auf gekennzeichneten Flächen, beim Ausfahren ist Vorfahrt zu gewähren.
Häufige Fragen
Wie schnell darf ich im verkehrsberuhigten Bereich fahren?
Es ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. In der Rechtsprechung wird hierfür ein Bereich von etwa 4 bis 7 km/h zugrunde gelegt.
Dürfen Kinder auf der Straße spielen?
Ja. Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Spielen auf der gesamten Verkehrsfläche erlaubt, der Fahrzeugverkehr muss darauf Rücksicht nehmen.
Wo darf ich im verkehrsberuhigten Bereich parken?
Geparkt werden darf nur auf den dafür besonders gekennzeichneten Flächen, außerhalb dieser Flächen ist das Parken unzulässig.