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Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen 325.1 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Es beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich mit Schrittgeschwindigkeit, Spielerlaubnis und Fußgängervorrang.

VzKat-NummerZ 325.1
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 325.1 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 325.1 markiert den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, umgangssprachlich Spielstraße genannt. In diesem Bereich teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge die gesamte Verkehrsfläche. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten und darf Fußgänger weder gefährden noch behindern.

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, Kinder dürfen überall spielen. Geparkt werden darf nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen. Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss die Vorfahrt der außerhalb verkehrenden Fahrzeuge beachten. Der Bereich endet mit dem Zeichen 325.2.

Verhalten im Geltungsbereich

Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Fußgänger und spielende Kinder haben Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Geparkt wird nur auf gekennzeichneten Flächen, beim Ausfahren ist Vorfahrt zu gewähren.

Häufige Fragen

Wie schnell darf ich im verkehrsberuhigten Bereich fahren?

Es ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. In der Rechtsprechung wird hierfür ein Bereich von etwa 4 bis 7 km/h zugrunde gelegt.

Dürfen Kinder auf der Straße spielen?

Ja. Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Spielen auf der gesamten Verkehrsfläche erlaubt, der Fahrzeugverkehr muss darauf Rücksicht nehmen.

Wo darf ich im verkehrsberuhigten Bereich parken?

Geparkt werden darf nur auf den dafür besonders gekennzeichneten Flächen, außerhalb dieser Flächen ist das Parken unzulässig.

Zusammen oft eingesetzt

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