Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 314.2 hebt eine durch Zeichen 314.1 angeordnete Parkraumbewirtschaftungszone auf. Ab dieser Stelle gilt die zonenweite Parkregelung nicht mehr. Das Schild zeigt das durchgestrichene Sinnbild der Zone und markiert damit den Übergang in einen Bereich ohne diese besondere Bewirtschaftung.
Nach dem Zeichen gelten wieder die allgemeinen Parkvorschriften, sofern nicht eine andere Beschilderung den Bereich neu regelt. Die Aufhebung betrifft ausschließlich die Bewirtschaftungsregeln der Zone. Sonstige Park- und Halteverbote, die durch eigene Zeichen angeordnet sind, bleiben unberührt.
Verhalten im Geltungsbereich
Ab dem Zeichen 314.2 entfällt die Parkschein- oder Parkscheibenpflicht der Zone. Es gelten wieder die allgemeinen Parkregeln, sofern nicht andere Beschilderung den Bereich neu ordnet.
Häufige Fragen
Was gilt nach dem Ende der Bewirtschaftungszone?
Ab dem Zeichen 314.2 gelten wieder die allgemeinen Parkvorschriften, sofern keine andere Beschilderung den Bereich neu regelt.
Endet damit auch ein Parkverbot?
Nein. Das Zeichen hebt nur die Zonenregelung auf. Eigenständige Park- und Halteverbote bleiben durch ihre eigenen Zeichen bestehen.
Muss ich nach dem Schild noch einen Parkschein lösen?
Innerhalb der aufgehobenen Zone nicht mehr. Eine erneute Pflicht kann nur durch eine neue Beschilderung entstehen.