Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 314.1 markiert den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb der Zone gilt eine einheitliche Parkregelung für alle erlaubten Parkflächen. Auf dem Schild ist die konkrete Regelung abgebildet, etwa eine Parkscheinpflicht, eine Parkscheibenpflicht oder eine Beschränkung auf Bewohner mit Parkausweis.
Die Zonenbeschilderung erspart das wiederholte Aufstellen einzelner Parkschilder. Sie gilt für das gesamte Gebiet bis zum Zeichen 314.2, das die Zone wieder aufhebt. Innerhalb der Zone ist auf zusätzliche Angaben wie Geltungszeiten oder eine maximale Parkdauer zu achten, die auf dem Schild oder ergänzenden Zusatzzeichen genannt sind.
Verhalten im Geltungsbereich
Wer in der Zone parkt, muss die auf dem Schild genannte Regelung einhalten, also etwa einen Parkschein lösen oder die Parkscheibe auslegen. Die Regelung gilt im gesamten Gebiet bis zum Ende der Zone.
Häufige Fragen
Wie weit gilt die Parkraumbewirtschaftungszone?
Die Zonenregelung gilt für das gesamte Gebiet ab dem Zeichen 314.1, bis das Zeichen 314.2 die Zone wieder aufhebt.
Muss ich in der Zone überall einen Parkschein lösen?
Das hängt von der auf dem Schild abgebildeten Regelung ab. Sie kann eine Parkschein- oder Parkscheibenpflicht oder eine Bewohnerregelung vorsehen.
Brauche ich innerhalb der Zone weitere Parkschilder?
Nein. Die Zonenbeschilderung gilt flächenhaft, sodass keine einzelnen Parkschilder mehr nötig sind.