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Parken
Verkehrszeichen 314 · StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)

Parken.

Das Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder Parkstand, an dem das Parken erlaubt ist.

VzKat-NummerZ 314
FormRechteck · 600 × 600 mm
FarbenBlau / Weiß
RechtsgrundlageStVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 314 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Das Zeichen 314 weist einen Parkplatz oder Parkstand aus, auf dem das Parken zugelassen ist. Es zeigt den weißen Buchstaben P auf blauem Grund. Ohne Zusatzschild ist das Parken zeitlich unbegrenzt erlaubt. Zusatzschilder können die Nutzung einschränken, etwa durch Parkscheibenpflicht, eine Höchstparkdauer oder die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuggruppen.

Häufig konkretisieren Zusatzzeichen die Aufstellung der Fahrzeuge, zum Beispiel das Parken in Schrägaufstellung oder auf dem Seitenstreifen. Pfeile geben den Geltungsbereich an, also Anfang, Ende oder Mitte des Parkbereichs. Die genaue erlaubte Nutzung ergibt sich stets aus dem Zusammenspiel von Hauptzeichen und Zusatzschild.

Verhalten im Geltungsbereich

Im ausgewiesenen Bereich darf geparkt werden. Vorhandene Zusatzschilder zu Parkdauer, Parkscheibe oder zulässigen Fahrzeugarten sind zu beachten. Die durch Pfeile angezeigte Ausdehnung des Parkbereichs ist einzuhalten.

Häufige Fragen

Darf ich am Zeichen 314 unbegrenzt parken?

Ohne Zusatzschild ist das Parken zeitlich unbegrenzt erlaubt. Zusatzschilder können eine Höchstparkdauer oder eine Parkscheibenpflicht anordnen.

Was bedeuten die Pfeile unter dem Parkschild?

Pfeile geben den Geltungsbereich an. Sie kennzeichnen Anfang, Fortsetzung oder Ende des erlaubten Parkbereichs.

Gilt das Zeichen für alle Fahrzeuge?

Grundsätzlich ja. Ein Zusatzschild kann den Parkplatz jedoch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken, etwa auf Pkw oder Bewohner.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 314 fast immer brauchen.

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