Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Das Zeichen 310 markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Mit dem Passieren der gelben Ortstafel gelten die innerörtlichen Verkehrsregeln. Dazu zählt insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine abweichende Beschilderung angeordnet ist.
Die Ortstafel hat über die Geschwindigkeit hinaus rechtliche Wirkung. Innerorts gelten zum Beispiel besondere Regeln für das Parken, das Hupen und das Überholverhalten. Die Tafel nennt den Ortsnamen und kann durch Angaben zum Landkreis oder zur Gemeinde ergänzt sein. Sie ist Ausgangspunkt vieler weiterer Verkehrsvorschriften.
Verhalten im Geltungsbereich
Ab der Ortstafel ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren, sofern keine andere Beschilderung gilt. Es greifen zusätzlich die übrigen innerörtlichen Regeln zu Parken, Hupen und Verhalten.
Häufige Fragen
Welche Geschwindigkeit gilt ab der Ortstafel?
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ab dem Zeichen 310 eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine abweichende Beschilderung angeordnet ist.
Hat die Ortstafel nur Bedeutung für das Tempo?
Nein. Sie löst auch andere innerörtliche Regeln aus, etwa zum Parken, zum Hupen und zum Überholen.
Worin unterscheidet sich Vorderseite und Rückseite?
Die Vorderseite nach Zeichen 310 markiert den Ortsbeginn. Die Rückseite nach Zeichen 311 markiert das Ortsende.