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Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Verkehrszeichen 299 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote.

Die weiße Zickzacklinie am Fahrbahnrand kennzeichnet, wo das Halten oder Parken untersagt ist.

VzKat-NummerZ 299
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
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Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 299 ist die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote, eine weiße Zickzacklinie am Rand der Fahrbahn oder am Bordstein. Sie kennzeichnet den räumlichen Umfang eines Halt- oder Parkverbots auf der Fahrbahn und macht ihn auch ohne zusätzliches Schild eindeutig erkennbar.

Im Bereich der Zickzacklinie ist je nach Anordnung das Halten oder das Parken untersagt. Die Markierung wird häufig dort eingesetzt, wo der Verbotsbereich genau abgegrenzt werden soll, etwa vor Grundstückszufahrten, an engen Stellen, vor Feuerwehrzufahrten oder zur Verlängerung der Wirkung eines Haltverbotsschildes. Sie ergänzt oder ersetzt die Anfangs- und Endezeichen der Halt- und Parkverbote und sorgt dafür, dass der freizuhaltende Bereich klar sichtbar ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Halten oder parken Sie nicht im Bereich der Zickzacklinie. Beachten Sie, dass der Verbotsbereich genau bis zum Ende der Markierung reicht.

Häufige Fragen

Was bedeutet die weiße Zickzacklinie?

Die Zickzacklinie ist die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote. Sie kennzeichnet den Bereich, in dem das Halten oder Parken untersagt ist.

Brauche ich zusätzlich ein Schild?

Nein. Die Grenzmarkierung wirkt eigenständig. Sie kann ein Halt- oder Parkverbotsschild ergänzen oder dessen Wirkung räumlich abgrenzen.

Wo wird die Zickzacklinie eingesetzt?

Häufig vor Grundstückszufahrten, an engen Stellen, vor Feuerwehrzufahrten oder zur genauen Abgrenzung eines Verbotsbereichs.

Was kostet das Parken auf der Zickzacklinie?

Das Halten oder Parken im markierten Verbotsbereich kostet ab 25 Euro, bei Behinderung anderer kann das Bußgeld höher ausfallen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 299 fast immer brauchen.

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