Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 298 ist die Sperrfläche. Sie wird als schraffierte, von durchgezogenen Linien eingerahmte Fläche auf der Fahrbahn dargestellt. Die Markierung kennzeichnet einen Bereich, der vom fließenden Verkehr nicht benutzt werden darf, etwa zur Trennung von Verkehrsströmen, zur Verbreiterung des Sicherheitsabstands oder im Bereich von Abbiegespuren.
Fahrzeuge dürfen die Sperrfläche weder befahren noch auf ihr halten oder parken. Da die Fläche von durchgezogenen Linien begrenzt ist, ist auch das Überfahren des Randes nicht zulässig. Sperrflächen dienen der Übersichtlichkeit und Sicherheit, indem sie Konfliktbereiche freihalten und den Verkehr in geordnete Bahnen lenken. Wer eine Sperrfläche befährt oder dort hält, verstößt gegen die Markierungsanordnung.
Verhalten im Geltungsbereich
Befahren Sie die Sperrfläche nicht und halten oder parken Sie nicht auf ihr. Bleiben Sie auf dem regulären Fahrstreifen.
Häufige Fragen
Darf ich eine Sperrfläche befahren?
Nein. Die schraffierte Sperrfläche darf vom fließenden Verkehr nicht benutzt werden. Auch der von durchgezogenen Linien begrenzte Rand darf nicht überfahren werden.
Darf ich auf einer Sperrfläche halten oder parken?
Nein. Auf der Sperrfläche ist weder das Halten noch das Parken zulässig.
Wozu dienen Sperrflächen?
Sie trennen Verkehrsströme, vergrößern Sicherheitsabstände und halten Konfliktbereiche frei, etwa im Bereich von Abbiegespuren.
Was kostet das Befahren einer Sperrfläche?
Das Befahren oder Halten auf einer Sperrfläche kostet ab 10 Euro, bei Behinderung oder Gefährdung anderer kann das Bußgeld höher ausfallen.