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Vorankündigungspfeil (Fahrstreifenende)
Verkehrszeichen 297.1-21 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorankündigungspfeil (Fahrstreifenende).

Der Pfeil auf der Fahrbahn zeigt an, dass der benutzte Fahrstreifen endet und ein Wechsel erforderlich ist.

VzKat-NummerZ 297.1-21
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 297.1-21 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 297.1-21 ist eine Ausführung des Vorankündigungspfeils und zeigt speziell ein Fahrstreifenende an. Die Fahrbahnmarkierung weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass der von ihnen benutzte Fahrstreifen in Kürze endet und ein Wechsel auf den fortbestehenden Fahrstreifen erforderlich wird.

Mit der frühzeitigen Markierung erhält der Verkehr Gelegenheit, den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und sicher vorzubereiten. Endet ein Fahrstreifen, gilt für das Zusammenführen das Reißverschlussverfahren: Der durchgehende Verkehr soll dem Wechselnden das Einordnen unmittelbar vor der Engstelle wechselweise ermöglichen. Der Pfeil entbindet nicht von der Pflicht, beim Wechsel auf den übrigen Verkehr zu achten und den Wechsel durch Blinken anzuzeigen.

Verhalten im Geltungsbereich

Wechseln Sie rechtzeitig auf den fortbestehenden Fahrstreifen. Nutzen Sie an der Engstelle das Reißverschlussverfahren und blinken Sie.

Häufige Fragen

Was zeigt Zeichen 297.1-21 an?

Es zeigt an, dass der benutzte Fahrstreifen endet und ein Wechsel auf den fortbestehenden Fahrstreifen erforderlich ist.

Wie verhalte ich mich beim Fahrstreifenende?

Wechseln Sie rechtzeitig und nutzen Sie an der Engstelle das Reißverschlussverfahren, bei dem sich die Fahrzeuge wechselweise einordnen.

Was ist das Reißverschlussverfahren?

Beim Reißverschlussverfahren ermöglicht der durchgehende Verkehr dem Wechselnden unmittelbar vor der Engstelle wechselweise das Einordnen.

Muss ich beim Wechsel blinken?

Ja. Der Vorankündigungspfeil ersetzt nicht die Pflicht, den Fahrstreifenwechsel anzuzeigen und auf den übrigen Verkehr zu achten.

Zusammen oft eingesetzt

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