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Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Verkehrszeichen 290.1 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone.

Ab diesem Schild gilt in einem ganzen Gebiet ein eingeschränktes Haltverbot.

VzKat-NummerZ 290.1
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 290.1 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 290.1 ordnet eine Haltverbotszone an. Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das nicht nur für eine einzelne Straße, sondern für ein gesamtes Gebiet gilt. Das weiße Rechteckschild zeigt das eingeschränkte Haltverbot mit dem Schriftzug Zone. Innerhalb der Zone ist das Parken auf der Fahrbahn untersagt, kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen bleibt erlaubt.

Die Zone gilt für alle Straßen innerhalb des Gebiets, bis sie durch Zeichen 290.2 wieder endet. Innerhalb der Zone wird das Verbot nicht an jeder Straße wiederholt. Häufig sind ausgewiesene Parkflächen, etwa durch Markierungen oder Zusatzzeichen, von der Anordnung ausgenommen. Haltverbotszonen werden in Innenstädten und Wohngebieten eingesetzt, um den Parkdruck zu steuern und Flächen für Anwohner oder Lieferverkehr freizuhalten.

Verhalten im Geltungsbereich

Parken Sie innerhalb der Zone nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen. Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen bleibt erlaubt.

Häufige Fragen

Wie weit gilt die Haltverbotszone?

Die Zone gilt für alle Straßen innerhalb des ausgewiesenen Gebiets, bis sie durch Zeichen 290.2 wieder endet.

Darf ich in der Zone überhaupt parken?

Nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen, etwa durch Markierungen oder Zusatzzeichen. Sonst ist das Parken auf der Fahrbahn untersagt.

Wird das Verbot innerhalb der Zone wiederholt?

Nein. Die Zonenanordnung gilt durchgehend, das Verbot wird an einzelnen Straßen innerhalb der Zone in der Regel nicht erneut ausgeschildert.

Darf ich in der Zone kurz halten?

Ja. Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen bleibt erlaubt.

Zusammen oft eingesetzt

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