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Ende sämtlicher Streckenverbote
Verkehrszeichen 282 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende sämtlicher Streckenverbote.

Alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote enden an dieser Stelle gemeinsam.

VzKat-NummerZ 282
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 282 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 282 hebt mit einem einzigen Schild alle zuvor streckenbezogen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf. Es zeigt ein graues Rundschild mit mehreren schrägen Strichen. Statt für jedes Verbot ein eigenes Endeschild aufzustellen, fasst Zeichen 282 das Ende der Anordnungen zusammen.

Ab dem Schild gelten wieder die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Das betrifft sowohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit als auch das Überholen. Das Zeichen hebt jedoch nur streckenbezogene Verbote auf. Verbote, die durch eine Zone oder durch andere Zeichengruppen angeordnet sind, etwa eine Tempo-30-Zone oder eine Umweltzone, bleiben davon unberührt. Auch Halt- und Parkverbote werden durch Zeichen 282 nicht beendet.

Verhalten im Geltungsbereich

Ab dem Schild gelten wieder die allgemeinen Geschwindigkeits- und Überholregeln. Beachten Sie weiterhin Zonenanordnungen und örtliche Gegebenheiten.

Häufige Fragen

Welche Verbote hebt Zeichen 282 auf?

Es beendet alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf einmal.

Endet mit Zeichen 282 auch eine Tempo-30-Zone?

Nein. Zonenanordnungen wie eine Tempo-30-Zone enden nur durch das zugehörige Endeschild der Zone, nicht durch Zeichen 282.

Welche Geschwindigkeit gilt nach dem Schild?

Es gelten wieder die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten der Straßenverkehrs-Ordnung, sofern keine anderen Zeichen folgen.

Hebt Zeichen 282 auch Halt- und Parkverbote auf?

Nein. Zeichen 282 betrifft nur Geschwindigkeits- und Überholverbote. Halt- und Parkverbote bleiben bestehen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 282 fast immer brauchen.

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