Start/Schilder/Z 281 · Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verkehrszeichen 281 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot für schwere Kraftfahrzeuge endet an dieser Stelle.

VzKat-NummerZ 281
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 281 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 281 beendet das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Es zeigt den roten Lastwagen neben dem Personenkraftwagen in grauer Darstellung, schräg durchgestrichen. Ab dem Schild dürfen auch schwere Fahrzeuge wieder mehrspurige Kraftfahrzeuge überholen.

Der Überholvorgang unterliegt weiterhin den allgemeinen Sorgfaltspflichten. Gerade bei langsamen Fahrzeugen mit geringer Beschleunigung sollte vor dem Überholen geprüft werden, ob die Strecke lang genug übersichtlich ist. Das Zeichen wirkt nur auf das Überholverbot nach Zeichen 277. Bestehen zugleich weitere streckenbezogene Verbote wie ein Geschwindigkeitslimit, bleiben diese gültig, bis sie durch ein eigenes Endeschild oder durch Zeichen 282 aufgehoben werden.

Verhalten im Geltungsbereich

Führen Sie ein schweres Kraftfahrzeug, dürfen Sie ab dem Schild wieder überholen. Planen Sie wegen der geringen Beschleunigung ausreichend Sichtstrecke ein.

Häufige Fragen

Für wen gilt Zeichen 281?

Es richtet sich an Kraftfahrzeuge über 3,5 t und beendet das für sie geltende Überholverbot nach Zeichen 277.

Hebt Zeichen 281 auch das Überholverbot für Personenkraftwagen auf?

Ein Überholverbot für Personenkraftwagen wird durch Zeichen 276 angeordnet und endet mit Zeichen 280, nicht mit Zeichen 281.

Gelten nach dem Schild noch weitere Vorgaben?

Ja. Geschwindigkeitsbeschränkungen oder andere Streckenverbote bleiben gültig, bis sie eigens oder durch Zeichen 282 aufgehoben werden.

Muss vor jedem Überholverbot ein Endeschild stehen?

Nein. Das Verbot kann auch durch Zeichen 282 oder durch erkennbare örtliche Verhältnisse enden.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 281 fast immer brauchen.

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