Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 280 beendet das durch Zeichen 276 angeordnete Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Es zeigt dieselben zwei Fahrzeuge wie das Verbotsschild, jedoch in grauer Darstellung und schräg durchgestrichen. Ab dem Schild ist das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge wieder erlaubt, sofern die allgemeinen Regeln zum sicheren Überholen eingehalten werden.
Vor einem Überholvorgang muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Strecke übersichtlich ist, der Gegenverkehr nicht gefährdet wird und ausreichend Platz zum Wiedereinordnen besteht. Das Zeichen hebt nur das Überholverbot nach Zeichen 276 auf. Ein gleichzeitig bestehendes Geschwindigkeitslimit oder ein Überholverbot für schwere Fahrzeuge bleibt bestehen, bis es durch ein eigenes Endeschild oder durch Zeichen 282 aufgehoben wird.
Verhalten im Geltungsbereich
Ab dem Schild dürfen Sie wieder überholen. Prüfen Sie vorher Sicht, Gegenverkehr und ausreichend Platz zum Einordnen.
Häufige Fragen
Darf ich nach Zeichen 280 sofort überholen?
Ja, sofern die Strecke übersichtlich ist und kein Gegenverkehr gefährdet wird. Die allgemeinen Überholregeln bleiben gültig.
Hebt Zeichen 280 auch ein Tempolimit auf?
Nein. Es beendet nur das Überholverbot nach Zeichen 276. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung muss separat aufgehoben werden.
Endet mit Zeichen 280 auch das Überholverbot für Lastwagen?
Nein. Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t endet erst mit Zeichen 281 oder mit Zeichen 282.
Brauche ich Zeichen 280, damit das Überholverbot endet?
Nicht zwingend. Das Verbot kann auch durch Zeichen 282 oder durch erkennbare örtliche Verhältnisse wie eine Ortstafel enden.