Start/Schilder/Z 279-30 · Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 30 km/h
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 30 km/h
Verkehrszeichen 279-30 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 30 km/h.

Die durch Zeichen 275 angeordnete Mindestgeschwindigkeit endet an dieser Stelle.

VzKat-NummerZ 279-30
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 279-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 279 hebt eine zuvor durch Zeichen 275 angeordnete Mindestgeschwindigkeit auf. Es zeigt das blaue Rundschild der Mindestgeschwindigkeit mit derselben Zahl, jedoch schräg durchgestrichen. Die Unternummer gibt den Wert der aufgehobenen Mindestgeschwindigkeit an, hier 30 km/h. Ab dem Schild besteht keine Pflicht mehr, die angegebene Geschwindigkeit zu erreichen.

Nach dem Ende der Mindestgeschwindigkeit gelten wieder die allgemeinen Regeln. Fahrzeuge dürfen die Strecke also auch dann benutzen, wenn sie langsamer fahren. Die allgemeine Pflicht, den Verkehr nicht ohne zwingenden Grund zu behindern, bleibt davon unberührt. Das Zeichen bezieht sich nur auf die genannte Mindestgeschwindigkeit und wirkt sich nicht auf andere streckenbezogene Anordnungen aus.

Verhalten im Geltungsbereich

Ab dem Schild müssen Sie die bisherige Mindestgeschwindigkeit nicht mehr einhalten. Behindern Sie den Verkehr dennoch nicht ohne triftigen Grund.

Häufige Fragen

Was passiert nach Zeichen 279?

Die Pflicht zur Mindestgeschwindigkeit entfällt. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln, langsamere Fahrzeuge dürfen die Strecke befahren.

Darf ich nach dem Schild beliebig langsam fahren?

Die Mindestgeschwindigkeitspflicht entfällt, doch die allgemeine Regel, den Verkehr nicht ohne zwingenden Grund zu behindern, bleibt bestehen.

Was bedeutet die Zahl auf dem durchgestrichenen Schild?

Die Zahl entspricht der aufgehobenen Mindestgeschwindigkeit. Das Schild beendet genau diese Anordnung.

Hebt Zeichen 279 auch eine Höchstgeschwindigkeit auf?

Nein. Es beendet ausschließlich die Mindestgeschwindigkeit nach Zeichen 275. Eine Höchstgeschwindigkeit endet mit Zeichen 278 oder 282.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 279-30 fast immer brauchen.

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