Start/Schilder/Z 278-30 · Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Verkehrszeichen 278-30 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

Die durch Zeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h endet an dieser Stelle.

VzKat-NummerZ 278-30
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 278-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 278 hebt eine zuvor durch Zeichen 274 angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Es zeigt dieselbe Zahl wie das zugehörige Verbotsschild, jedoch grau hinterlegt und schräg durchgestrichen. Die Unternummer entspricht dem Wert der aufgehobenen Beschränkung, hier 30 km/h. Ab dem Schild gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr.

Nach dem Ende der Beschränkung gelten wieder die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Innerorts sind das in der Regel 50 km/h, außerorts 100 km/h für Personenkraftwagen, sofern keine weiteren Zeichen etwas anderes anordnen. Das Zeichen bezieht sich ausschließlich auf die genannte Geschwindigkeitsbeschränkung und hebt keine anderen Streckenverbote auf. Sollen mehrere Verbote zugleich enden, kommt stattdessen Zeichen 282 zum Einsatz.

Verhalten im Geltungsbereich

Sie dürfen ab dem Schild wieder schneller fahren, müssen aber die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Verkehrslage beachten.

Häufige Fragen

Welche Geschwindigkeit gilt nach Zeichen 278?

Nach dem Schild gelten wieder die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, innerorts meist 50 km/h und außerorts 100 km/h, sofern keine anderen Zeichen folgen.

Hebt Zeichen 278 auch ein Überholverbot auf?

Nein. Zeichen 278 beendet nur die genannte Geschwindigkeitsbeschränkung. Ein Überholverbot endet erst mit Zeichen 280, 281 oder 282.

Was bedeutet die Zahl auf dem durchgestrichenen Schild?

Die Zahl entspricht dem Wert der aufgehobenen Höchstgeschwindigkeit. Das Schild beendet genau diese Beschränkung.

Brauche ich ein Endeschild, damit die Beschränkung aufhört?

Nicht immer. Eine Beschränkung kann auch durch ein anderes Geschwindigkeitszeichen, durch Zeichen 282 oder durch eine Ortstafel enden.

Zusammen oft eingesetzt

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