Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 276 untersagt allen Kraftfahrzeugen das Überholen. Es zeigt ein rotes und ein schwarzes Fahrzeug nebeneinander in einem rot umrandeten Rundschild. Verboten ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, also vor allem von Personenkraftwagen und Lastwagen. Das Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Krafträdern bleibt erlaubt, sofern der nötige Seitenabstand eingehalten wird.
Das Verbot gilt streckenbezogen ab dem Schild bis zum Zeichen 280 oder bis zum Zeichen 282, das sämtliche Streckenverbote aufhebt. Es wird typischerweise an unübersichtlichen Stellen, vor Kuppen, in Kurven oder in Baustellenbereichen aufgestellt, an denen ein Überholvorgang das Risiko schwerer Unfälle erhöht. Auch eine Ortsdurchfahrt oder ein Bahnübergang können das Überholverbot stillschweigend beenden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies erkennen lassen.
Verhalten im Geltungsbereich
Überholen Sie keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge. An Fahrrädern und Krafträdern dürfen Sie mit ausreichendem Seitenabstand vorbeifahren.
Häufige Fragen
Darf ich trotz Zeichen 276 ein Fahrrad überholen?
Ja. Das Verbot betrifft nur das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder dürfen mit ausreichendem Seitenabstand passiert werden.
Wo endet das Überholverbot?
Es endet beim Zeichen 280, beim Zeichen 282 oder wenn die örtlichen Verhältnisse das Ende erkennbar machen, etwa am Ortseingang.
Gilt das Verbot auch für Motorräder?
Ja. Krafträder dürfen unter Zeichen 276 keine mehrspurigen Fahrzeuge überholen, sie selbst dürfen aber überholt werden, da sie einspurig sind.
Was kostet ein Verstoß gegen das Überholverbot?
Das Überholen trotz Verbots wird mit 70 Euro geahndet. Kommt es zur Gefährdung oder Sachbeschädigung, drohen bis zu 100 Euro und ein Punkt.