Start/Schilder/Z 275-30 · Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 30 km/h
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 30 km/h
Verkehrszeichen 275-30 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 30 km/h.

Auf der gekennzeichneten Strecke darf nicht langsamer als die angegebene Geschwindigkeit gefahren werden.

VzKat-NummerZ 275-30
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 275-30 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 275 ordnet eine Mindestgeschwindigkeit an. Die in das blaue Rundschild eingetragene Zahl gibt den Wert in Kilometern pro Stunde an, den ein Fahrzeug auf der betroffenen Strecke nicht unterschreiten darf. Die Anordnung gilt ab dem Standort des Schildes und bleibt so lange wirksam, bis sie durch Zeichen 279 aufgehoben oder durch ein anderes Mindestgeschwindigkeitszeichen ersetzt wird.

Das Zeichen dient dazu, den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und zu langsame Fahrzeuge von der Strecke fernzuhalten, etwa in Tunneln oder auf Schnellstraßen. Wer die geforderte Geschwindigkeit aufgrund der Bauart seines Fahrzeugs oder wegen der Verkehrslage nicht erreichen kann, darf die Strecke nicht benutzen. Bei Nässe, Glätte, Nebel oder dichtem Verkehr entfällt die Pflicht zur Mindestgeschwindigkeit, da die Verkehrssicherheit Vorrang hat.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mindestens mit der angegebenen Geschwindigkeit. Können Sie diese aufgrund der Fahrzeugbauart oder der Witterung nicht sicher erreichen, meiden Sie die Strecke.

Häufige Fragen

Muss ich bei Regen trotzdem die Mindestgeschwindigkeit einhalten?

Nein. Wenn Nässe, Glätte oder schlechte Sicht ein sicheres Fahren mit der angegebenen Geschwindigkeit verhindern, hat die Verkehrssicherheit Vorrang.

Was bedeutet die Zahl auf dem Schild?

Die Zahl gibt die Mindestgeschwindigkeit in Kilometern pro Stunde an, die auf der Strecke nicht unterschritten werden darf.

Darf ich die Strecke befahren, wenn mein Fahrzeug die Geschwindigkeit nicht erreicht?

Nein. Fahrzeuge, die die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit bauartbedingt nicht erreichen können, dürfen die gekennzeichnete Strecke nicht benutzen.

Wie lange gilt die Mindestgeschwindigkeit?

Sie gilt ab dem Schild bis zum Zeichen 279 oder bis ein anderes Mindestgeschwindigkeitszeichen die Anordnung ersetzt.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 275-30 fast immer brauchen.

Z 275-30 ohne Sicherer — geht das wirklich?

Für 90 % aller Glasfaser-Hausanschlüsse: ja. Wir zeigen es Ihnen in 15 Minuten an Ihrer Adresse.