Start/Schilder/Z 274-110 · Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
Verkehrszeichen 274-110 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h.

Auf der gekennzeichneten Strecke darf nicht schneller als 110 km/h gefahren werden.

VzKat-NummerZ 274-110
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 274-110 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 274-110 ordnet eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 Kilometern pro Stunde an. Der Wert wird fast ausschließlich auf Autobahnen angeordnet, um die freie Geschwindigkeitswahl in Abschnitten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial maßvoll zu begrenzen.

In der Verkehrssicherung dient Zeichen 274-110 als sehr frühe Stufe der gestuften Geschwindigkeitsabsenkung vor Autobahnbaustellen. Es senkt das Tempo behutsam ab, bevor strengere Limits folgen. Die Beschränkung gilt ab dem Zeichen bis zu einem Aufhebungszeichen oder einem anderen geschwindigkeitsregelnden Zeichen.

Verhalten im Geltungsbereich

Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit auf höchstens 110 km/h. Rechnen Sie im weiteren Verlauf mit strengeren Tempolimits.

Häufige Fragen

Wo wird Tempo 110 angeordnet?

Fast ausschließlich auf Autobahnen, um die Geschwindigkeit in Abschnitten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial maßvoll zu begrenzen.

Welche Rolle spielt das Zeichen an Baustellen?

Es dient als sehr frühe Stufe der gestuften Absenkung vor Autobahnbaustellen.

Wie lange gilt die Beschränkung?

Ab dem Zeichen bis zu einem Aufhebungszeichen oder einem anderen geschwindigkeitsregelnden Zeichen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 274-110 fast immer brauchen.

Z 274-110 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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