Start/Schilder/Z 273-70 · Verbot des Unterschreitens des Mindestabstandes von 70 m
Verbot des Unterschreitens des Mindestabstandes von 70 m
Verkehrszeichen 273-70 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot des Unterschreitens des Mindestabstandes von 70 m.

Kraftfahrzeuge über 3,5 t und Kraftomnibusse dürfen den angegebenen Mindestabstand von 70 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht unterschreiten.

VzKat-NummerZ 273-70
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 273-70 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 273 schreibt einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vor. In der Variante 273-70 beträgt dieser Abstand 70 Meter. Das Verbot richtet sich an Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie an Kraftomnibusse. Das Zeichen steht vor allem vor Brücken und Tunneln, deren Tragwerk nicht durch mehrere dicht aufeinanderfolgende schwere Fahrzeuge gleichzeitig belastet werden soll.

In der Verkehrssicherung dient Zeichen 273 dem Schutz von Bauwerken mit begrenzter Tragfähigkeit. Es verteilt die Last des Schwerverkehrs zeitlich, indem es einen großen Längsabstand erzwingt. Fahrer schwerer Fahrzeuge müssen den angegebenen Abstand zuverlässig einhalten, auch wenn dies die Fahrgeschwindigkeit oder den Verkehrsfluss beeinflusst.

Verhalten im Geltungsbereich

Halten Sie als Fahrer eines Fahrzeugs über 3,5 t oder eines Busses mindestens 70 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Schließen Sie nicht auf, auch nicht bei langsamem Verkehr.

Häufige Fragen

Für welche Fahrzeuge gilt der Mindestabstand?

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und für Kraftomnibusse.

Warum wird das Zeichen vor Brücken aufgestellt?

Um zu verhindern, dass mehrere schwere Fahrzeuge gleichzeitig ein Tragwerk mit begrenzter Tragfähigkeit belasten.

Gilt das Zeichen auch für Pkw?

Nein. Pkw sind vom vorgeschriebenen Mindestabstand des Zeichens 273 nicht erfasst.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 273-70 fast immer brauchen.

Z 273-70 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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