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Verbot des Wendens
Verkehrszeichen 272 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot des Wendens.

Das Wenden ist auf der gekennzeichneten Strecke verboten.

VzKat-NummerZ 272
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 272 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 272 verbietet das Wenden, also das Umkehren der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn. Das Verbot gilt ab dem Zeichen für den weiteren Streckenverlauf. Es wird dort aufgestellt, wo Wendemanöver wegen unübersichtlicher Streckenführung, hoher Verkehrsdichte oder enger Fahrbahn ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.

In der Verkehrssicherung kommt Zeichen 272 an Baustellen zum Einsatz, in denen verengte Fahrstreifen oder geänderte Verkehrsführungen kein gefahrloses Wenden zulassen. Das Abbiegen und Rückwärtsfahren bleibt vom Verbot unberührt. Wer wenden möchte, muss bis zu einer Stelle weiterfahren, an der das Manöver zulässig und sicher ist.

Verhalten im Geltungsbereich

Wenden Sie nicht im Geltungsbereich des Zeichens. Fahren Sie bis zu einer Stelle weiter, an der das Wenden erlaubt und gefahrlos möglich ist. Abbiegen bleibt zulässig.

Häufige Fragen

Darf ich trotz des Zeichens abbiegen?

Ja. Zeichen 272 verbietet nur das Wenden, das Abbiegen bleibt zulässig.

Wie lange gilt das Wendeverbot?

Es gilt ab dem Zeichen für den weiteren Streckenverlauf, bis die örtliche Situation das Wenden wieder erlaubt.

Ist Rückwärtsfahren ebenfalls verboten?

Nein. Das Zeichen verbietet ausschließlich das Wenden, also das vollständige Umkehren der Fahrtrichtung.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 272 fast immer brauchen.

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