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Ende einer Umweltzone
Verkehrszeichen 270.2 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Ende einer Umweltzone.

Das Zeichen markiert das Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone.

VzKat-NummerZ 270.2
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 270.2 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 270.2 kennzeichnet das Ende einer Umweltzone. Ab diesem Zeichen entfällt das mit Zeichen 270.1 angeordnete Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen. Die Plakettenpflicht gilt jenseits des Endezeichens nicht mehr.

Das Zeichen ist das Gegenstück zum Beginn der Umweltzone und schließt das geschützte Gebiet räumlich ab. In der Verkehrssicherung ist es vor allem wichtig, um den genauen Geltungsbereich der Umweltzone bei Umleitungen und der Routenplanung zu bestimmen. Erst ab Zeichen 270.2 dürfen auch Fahrzeuge ohne die geforderte Plakette wieder fahren.

Verhalten im Geltungsbereich

Ab Zeichen 270.2 entfällt die Plakettenpflicht der Umweltzone. Andere Verkehrsregeln und Beschilderungen bleiben unberührt und sind weiterhin zu beachten.

Häufige Fragen

Brauche ich nach Zeichen 270.2 noch eine Plakette?

Nein. Ab dem Endezeichen entfällt die Plakettenpflicht der Umweltzone.

Hebt das Zeichen alle Verbote auf?

Nein. Es beendet nur das Verkehrsverbot der Umweltzone. Andere Beschilderungen gelten weiter.

Warum ist das Zeichen für Umleitungen wichtig?

Es bestimmt den genauen räumlichen Abschluss der Umweltzone, was bei der Routenplanung berücksichtigt werden muss.

Zusammen oft eingesetzt

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