Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 270.1 kennzeichnet den Beginn einer Umweltzone. Innerhalb der Zone gilt ein Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen. Welche Fahrzeuge die Zone befahren dürfen, regelt ein Zusatzzeichen, das die zugelassenen Feinstaubplaketten anzeigt. In der Regel ist die grüne Plakette erforderlich. Fahrzeuge ohne die geforderte Plakette dürfen nicht einfahren.
Die Umweltzone gilt bis zum entsprechenden Endezeichen für das gesamte Gebiet, unabhängig von einzelnen Kreuzungen oder Straßen. In der Verkehrssicherung ist das Zeichen vor allem für die Routenplanung relevant, da Baustellenumleitungen Umweltzonen weder umgehen noch deren Anforderungen aufheben. Wer einfährt, muss die geforderte Plakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe führen.
Verhalten im Geltungsbereich
Fahren Sie nur in die Umweltzone ein, wenn Ihr Fahrzeug die auf dem Zusatzzeichen geforderte Feinstaubplakette führt. Bringen Sie die Plakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe an.
Häufige Fragen
Welche Plakette brauche ich für die Umweltzone?
Das maßgebliche Zusatzzeichen gibt die zugelassenen Plaketten an. In den meisten Umweltzonen ist die grüne Plakette erforderlich.
Bis wohin gilt die Umweltzone?
Die Zone gilt für das gesamte Gebiet bis zum Zeichen 270.2, das ihr Ende markiert.
Was passiert ohne gültige Plakette?
Das Einfahren ohne gültige oder mit falscher Plakette ist mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt.