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Verbot der Einfahrt
Verkehrszeichen 267 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot der Einfahrt.

Das Einfahren in die gekennzeichnete Straße ist verboten.

VzKat-NummerZ 267
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 267 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 267 verbietet das Einfahren in eine Straße. Es richtet sich an den Verkehr, der aus der angezeigten Richtung kommen würde, und sperrt diese Fahrtrichtung. Aus der Gegenrichtung bleibt die Straße befahrbar. Am häufigsten markiert Zeichen 267 das verbotene Ende einer Einbahnstraße. Fußgänger und das Schieben von Fahrrädern sind vom Verbot nicht betroffen.

In der Verkehrssicherung wird Zeichen 267 genutzt, um bei Baustellen eine geänderte Verkehrsführung durchzusetzen, etwa wenn eine Straße vorübergehend zur Einbahnstraße wird oder eine Zufahrt gesperrt werden muss. Es ist eines der am häufigsten missachteten Verbotszeichen, weil Einfahrten in Einbahnstraßen oft unbeabsichtigt erfolgen.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie nicht in die mit Zeichen 267 gekennzeichnete Straße ein. Suchen Sie eine andere Zufahrt. Fußgänger und Schiebende dürfen passieren.

Häufige Fragen

Darf ich aus der Gegenrichtung in die Straße fahren?

Ja. Zeichen 267 sperrt nur eine Fahrtrichtung. Aus der Gegenrichtung bleibt die Straße befahrbar.

Markiert das Zeichen immer eine Einbahnstraße?

Häufig ja, es kann aber auch eine andere gesperrte Zufahrt kennzeichnen.

Darf ich mein Fahrrad entgegen dem Verbot schieben?

Ja. Wer das Rad schiebt, gilt als Fußgänger und ist vom Verbot nicht betroffen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 267 fast immer brauchen.

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