Start/Schilder/Z 261 · Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verkehrszeichen 261 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern.

Die Durchfahrt ist für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge verboten, die gefährliche Güter befördern.

VzKat-NummerZ 261
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 261 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 261 verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge, die kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern. Maßgeblich ist die Kennzeichnungspflicht nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Fahrzeuge, die keine kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen schützt vor allem Wasserschutzgebiete, dicht besiedelte Bereiche und Tunnel.

In der Verkehrssicherung kann Zeichen 261 genutzt werden, um Gefahrguttransporte von Strecken fernzuhalten, auf denen ein Unfall besonders schwere Folgen hätte. Für betroffene Fahrer ist eine Umleitungsplanung wichtig, da Gefahrguttransporte oft nur eingeschränkte Routen nutzen dürfen. Das Verbot wird häufig flächig für ganze Gebiete angeordnet.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mit einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport nicht in den gesperrten Bereich ein. Planen Sie eine zulässige Umleitungsroute. Fahrzeuge ohne kennzeichnungspflichtige Ladung sind nicht betroffen.

Häufige Fragen

Wann ist mein Transport kennzeichnungspflichtig?

Wenn die beförderte Menge oder Art des gefährlichen Guts nach den Gefahrgutvorschriften eine Kennzeichnung des Fahrzeugs erfordert.

Gilt das Verbot auch für kleine Mengen?

Nein. Nur kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge sind erfasst. Unterhalb der Kennzeichnungsgrenze besteht kein Verbot.

Wie unterscheidet sich Zeichen 261 von Zeichen 269?

Zeichen 261 betrifft kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte allgemein, Zeichen 269 gezielt Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 261 fast immer brauchen.

Z 261 ohne Sicherer — geht das wirklich?

Für 90 % aller Glasfaser-Hausanschlüsse: ja. Wir zeigen es Ihnen in 15 Minuten an Ihrer Adresse.