Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 261 verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge, die kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern. Maßgeblich ist die Kennzeichnungspflicht nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Fahrzeuge, die keine kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen schützt vor allem Wasserschutzgebiete, dicht besiedelte Bereiche und Tunnel.
In der Verkehrssicherung kann Zeichen 261 genutzt werden, um Gefahrguttransporte von Strecken fernzuhalten, auf denen ein Unfall besonders schwere Folgen hätte. Für betroffene Fahrer ist eine Umleitungsplanung wichtig, da Gefahrguttransporte oft nur eingeschränkte Routen nutzen dürfen. Das Verbot wird häufig flächig für ganze Gebiete angeordnet.
Verhalten im Geltungsbereich
Fahren Sie mit einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport nicht in den gesperrten Bereich ein. Planen Sie eine zulässige Umleitungsroute. Fahrzeuge ohne kennzeichnungspflichtige Ladung sind nicht betroffen.
Häufige Fragen
Wann ist mein Transport kennzeichnungspflichtig?
Wenn die beförderte Menge oder Art des gefährlichen Guts nach den Gefahrgutvorschriften eine Kennzeichnung des Fahrzeugs erfordert.
Gilt das Verbot auch für kleine Mengen?
Nein. Nur kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge sind erfasst. Unterhalb der Kennzeichnungsgrenze besteht kein Verbot.
Wie unterscheidet sich Zeichen 261 von Zeichen 269?
Zeichen 261 betrifft kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte allgemein, Zeichen 269 gezielt Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.