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Verbot für Kraftfahrzeuge
Verkehrszeichen 260 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für Kraftfahrzeuge.

Die Durchfahrt ist für Krafträder, Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten.

VzKat-NummerZ 260
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 260 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 260 verbietet die Durchfahrt für alle Kraftfahrzeuge. Erfasst sind sowohl mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw und Lkw als auch einspurige Kraftfahrzeuge wie Krafträder und Mofas. Nicht motorisierter Verkehr wie Fahrräder sowie Fußgänger sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen wird genutzt, um Wege und Straßen vom gesamten motorisierten Verkehr freizuhalten.

In der Verkehrssicherung sperrt Zeichen 260 Streckenabschnitte für den Kraftverkehr, während Radverkehr und Fußverkehr weiter passieren dürfen. Damit eignet es sich für Baustellen, bei denen leichte Verkehrsarten den Bereich gefahrlos queren können, der motorisierte Verkehr aber ausgeschlossen werden soll. Ausnahmen für Anlieger oder Lieferverkehr werden über Zusatzzeichen geregelt.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mit keinem Kraftfahrzeug, also weder mit Pkw, Lkw, Kraftrad noch Mofa, in den gesperrten Bereich ein. Fahrräder und Fußgänger sind nicht betroffen. Beachten Sie Zusatzzeichen für Ausnahmen.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Motorrad durchfahren?

Nein. Zeichen 260 erfasst auch Krafträder und Mofas, also den gesamten motorisierten Verkehr.

Sind Fahrräder von dem Verbot betroffen?

Nein. Fahrräder und Fußgänger dürfen den Bereich passieren.

Wie unterscheidet sich Zeichen 260 von Zeichen 251?

Zeichen 251 verbietet nur mehrspurige Kraftwagen, Zeichen 260 zusätzlich Krafträder und Mofas.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 260 fast immer brauchen.

Z 260 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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