Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 257-59 verbietet das Befahren einer Strecke mit Elektrokleinstfahrzeugen. Erfasst sind Fahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, vor allem E-Scooter mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und zwanzig Kilometern pro Stunde. Andere Verkehrsarten sind vom Verbot nicht betroffen.
In der Verkehrssicherung lässt sich Zeichen 257-59 nutzen, um E-Scooter aus Baustellenbereichen fernzuhalten, in denen veränderte Fahrbahnoberflächen, Schwellen oder enge Spurführungen für kleine Rollen ein erhöhtes Sturzrisiko bedeuten. Das Zeichen gehört zur Reihe der Sinnbildzeichen 257 und kennzeichnet die seit 2019 zugelassene Fahrzeugklasse.
Verhalten im Geltungsbereich
Fahren Sie nicht mit einem E-Scooter oder einem anderen Elektrokleinstfahrzeug in den gesperrten Bereich ein. Steigen Sie ab und schieben Sie das Fahrzeug, oder nutzen Sie eine Alternativroute.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge gelten als Elektrokleinstfahrzeug?
Vor allem E-Scooter mit Lenkstange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h nach der eKFV.
Sind Pedelecs von dem Verbot betroffen?
Nein. Pedelecs gelten als Fahrräder und fallen nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Darf ich den E-Scooter schieben?
Ja. Das Verbot betrifft nur das Fahren, das Schieben bleibt erlaubt.