Start/Schilder/Z 257-58 · Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Verkehrszeichen 257-58 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

Die Durchfahrt ist für Kraftfahrzeuge und Züge verboten, die bauartbedingt oder rechtlich nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

VzKat-NummerZ 257-58
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 257-58 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 257-58 verbietet die Durchfahrt für besonders langsame Kraftfahrzeuge und Züge. Erfasst sind Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren können, sowie Fahrzeuge, die aus rechtlichen Gründen nicht schneller fahren dürfen. Dazu zählen etwa langsame land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder Arbeitsmaschinen.

In der Verkehrssicherung dient Zeichen 257-58 dazu, langsame Fahrzeuge von Strecken fernzuhalten, auf denen sie den schnelleren Verkehr stark behindern und so das Unfallrisiko erhöhen würden. Das Zeichen wird häufig auf Strecken mit hohem Verkehrsfluss eingesetzt. Es gehört zur Reihe der Sinnbildzeichen 257.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie nicht in den gesperrten Bereich ein, wenn Ihr Fahrzeug bauartbedingt oder rechtlich nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Nutzen Sie eine Alternativroute.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge sind typischerweise betroffen?

Langsame land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und andere bauartbedingt langsame Fahrzeuge.

Gilt das Verbot auch für rechtlich begrenzte Fahrzeuge?

Ja. Erfasst sind sowohl bauartbedingt als auch rechtlich auf 25 km/h begrenzte Fahrzeuge.

Warum wird das Zeichen aufgestellt?

Um starke Behinderungen des schnelleren Verkehrs und das daraus folgende Unfallrisiko zu vermeiden.

Zusammen oft eingesetzt

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