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Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Verkehrszeichen 257-56 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger.

Die Durchfahrt ist für Personenkraftwagen mit Anhänger verboten.

VzKat-NummerZ 257-56
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 257-56 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 257-56 verbietet die Durchfahrt für Personenkraftwagen, die einen Anhänger mitführen. Pkw ohne Anhänger sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen wird dort aufgestellt, wo das Mitführen eines Anhängers aus baulichen Gründen, etwa wegen enger Kurven, fehlender Wendemöglichkeiten oder starker Steigungen, problematisch ist.

In der Verkehrssicherung kann Zeichen 257-56 genutzt werden, um Gespanne aus einem Baustellenabschnitt fernzuhalten, in dem die verengte Verkehrsführung kein sicheres Rangieren erlaubt. Es gehört zur Reihe der Sinnbildzeichen 257 und kennzeichnet mit seiner Unternummer die Kombination aus Pkw und Anhänger.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mit einem Pkw-Anhänger-Gespann nicht in den gesperrten Bereich ein. Pkw ohne Anhänger sind nicht betroffen. Nutzen Sie eine Alternativroute.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Anhänger durchfahren?

Ja. Das Verbot betrifft nur Pkw, die einen Anhänger mitführen.

Gilt das Verbot auch für Wohnwagengespanne?

Ja. Ein Wohnwagen ist ein Anhänger, das Gespann fällt unter das Verbot.

Warum wird das Zeichen aufgestellt?

Häufig wegen enger Kurven, fehlender Wendemöglichkeiten oder starker Steigungen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 257-56 fast immer brauchen.

Z 257-56 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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