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Verbot für Personenkraftwagen
Verkehrszeichen 257-55 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für Personenkraftwagen.

Die Durchfahrt ist für Personenkraftwagen verboten.

VzKat-NummerZ 257-55
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 257-55 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 257-55 verbietet die Durchfahrt für Personenkraftwagen. Andere Fahrzeugarten wie Lkw, Busse, Krafträder oder Fahrräder sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen wird genutzt, um den Pkw-Verkehr gezielt aus einem Streckenabschnitt herauszuhalten, etwa um Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu unterbinden oder eine Strecke ausschließlich dem Wirtschaftsverkehr vorzubehalten.

In der Verkehrssicherung kann Zeichen 257-55 eingesetzt werden, um Pkw von einem Baustellenbereich fernzuhalten, während notwendiger Liefer- oder Anliegerverkehr weiter zugelassen bleibt. Es gehört zur Reihe der Sinnbildzeichen 257 und benennt mit seiner Unternummer ausschließlich die Verkehrsart Personenkraftwagen.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mit einem Pkw nicht in den gesperrten Bereich ein. Andere Fahrzeugarten dürfen passieren. Beachten Sie Zusatzzeichen für mögliche Ausnahmen.

Häufige Fragen

Dürfen Lkw den gesperrten Bereich befahren?

Ja. Zeichen 257-55 betrifft ausschließlich Personenkraftwagen, andere Fahrzeugarten sind nicht erfasst.

Gilt das Verbot auch für Anlieger?

Nur wenn kein Zusatzzeichen Anlieger ausnimmt.

Wie unterscheidet sich das Zeichen von Zeichen 251?

Zeichen 251 verbietet alle mehrspurigen Kraftwagen, Zeichen 257-55 nur Personenkraftwagen.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 257-55 fast immer brauchen.

Z 257-55 ohne Sicherer — geht das wirklich?

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