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Verbot für Kraftomnibusse
Verkehrszeichen 257-54 · StVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)

Verbot für Kraftomnibusse.

Die Durchfahrt ist für Kraftomnibusse verboten.

VzKat-NummerZ 257-54
FormRund · Ø 600 mm
FarbenWeiß / Rot / Schwarz
RechtsgrundlageStVO Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1)
Vorlauffrist Aufstellung≥ 3 volle Werktage
Marktpreis Aufstellungauf Anfrage
Im Sofortplan-Aboenthalten
VZP mit Z 257-54 erstellenAlle Schilder

Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet

Zeichen 257-54 verbietet die Durchfahrt für Kraftomnibusse. Erfasst sind Fahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer bestimmt sind. Andere Fahrzeuge sind vom Verbot nicht betroffen. Das Zeichen wird dort aufgestellt, wo Busse aus baulichen Gründen, etwa wegen enger Kurven oder geringer Tragfähigkeit, ausgeschlossen werden sollen.

In der Verkehrssicherung lässt sich Zeichen 257-54 nutzen, um den Busverkehr von einem Baustellenabschnitt fernzuhalten, der für lange oder schwere Fahrzeuge ungeeignet ist. Es gehört zur Reihe der Sinnbildzeichen 257 und kennzeichnet mit seiner Unternummer gezielt die Verkehrsart Kraftomnibus.

Verhalten im Geltungsbereich

Fahren Sie mit einem Kraftomnibus nicht in den gesperrten Bereich ein. Nutzen Sie eine ausgeschilderte Alternativroute. Andere Fahrzeuge sind nicht betroffen.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge gelten als Kraftomnibus?

Fahrzeuge, die nach Bauart zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer bestimmt sind.

Sind Kleinbusse von dem Verbot betroffen?

Nur wenn sie als Kraftomnibus eingestuft sind. Kleinere Fahrzeuge bis acht Sitzplätze fallen nicht darunter.

Warum wird das Zeichen aufgestellt?

Häufig wegen baulicher Einschränkungen wie enger Kurven oder geringer Tragfähigkeit.

Zusammen oft eingesetzt

Schilder, die Sie mit Z 257-54 fast immer brauchen.

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