Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 254 verbietet das Befahren einer Straße oder eines Weges mit dem Fahrrad. Das Verbot betrifft das Fahren, nicht das Schieben. Wer das Rad schiebt, gilt verkehrsrechtlich als Fußgänger und darf den Bereich passieren. Das Zeichen wird dort aufgestellt, wo Radverkehr aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden soll, etwa auf Kraftfahrstraßen, in Tunneln oder auf besonders gefährlichen Abschnitten.
In der Verkehrssicherung sperrt Zeichen 254 Baustellenbereiche, in denen ein gefahrloses Radfahren nicht möglich ist. Häufig wird gleichzeitig eine alternative Route für Radfahrer ausgeschildert. Steht das Zeichen am Beginn eines baulich angelegten Radwegs, kann es dessen vorübergehende Sperrung anzeigen.
Verhalten im Geltungsbereich
Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad in den gesperrten Bereich ein. Steigen Sie ab und schieben Sie das Rad, oder nutzen Sie die ausgeschilderte Alternativroute.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrrad durch den gesperrten Bereich schieben?
Ja. Das Verbot betrifft nur das Fahren. Wer schiebt, gilt als Fußgänger und darf passieren.
Gilt Zeichen 254 auch für Pedelecs?
Ja. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder und fallen unter das Verbot.
Was ist der Unterschied zwischen Zeichen 254 und 250?
Zeichen 254 verbietet nur den Radverkehr, Zeichen 250 sperrt die Strecke für Fahrzeuge aller Art.