Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 250 sperrt eine Straße oder einen Streckenabschnitt für jegliche Fahrzeuge. Es gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug motorisiert ist oder nicht. Fußgänger sowie das Schieben von Fahrrädern bleiben erlaubt, da geschobene Räder verkehrsrechtlich nicht als gefahren gelten. Häufig wird das Zeichen mit Zusatzzeichen kombiniert, die Anlieger, Lieferverkehr oder land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ausnehmen.
In der Verkehrssicherung kommt Zeichen 250 vor allem bei Vollsperrungen von Baustellen zum Einsatz. Es kennzeichnet den Beginn der gesperrten Zone und wird mit Umleitungsbeschilderung ergänzt. Wer das Verbot missachtet, gefährdet sich und die auf der Baustelle Beschäftigten. Vorhandene Ausnahmeregelungen müssen über das Zusatzzeichen klar erkennbar sein.
Verhalten im Geltungsbereich
Fahren Sie nicht in den gesperrten Bereich ein. Folgen Sie der ausgeschilderten Umleitung. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Zusatzzeichen sie ausdrücklich erlaubt. Fußgänger und Schiebende dürfen passieren.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrrad durch den gesperrten Bereich schieben?
Ja. Ein geschobenes Fahrrad gilt verkehrsrechtlich nicht als gefahrenes Fahrzeug, das Schieben bleibt also erlaubt.
Gilt das Verbot auch für Anlieger?
Nur wenn kein Zusatzzeichen Anlieger ausnimmt. Steht darunter Anlieger frei, dürfen Anwohner und deren Besucher einfahren.
Worin unterscheidet sich Zeichen 250 von Zeichen 267?
Zeichen 250 verbietet die Durchfahrt aus beiden Richtungen, Zeichen 267 verbietet nur die Einfahrt in eine Richtung.