Was das Schild bedeutet — und was es nicht bedeutet
Zeichen 245 weist einen Fahrstreifen aus, der dem öffentlichen Linienverkehr vorbehalten ist. Auf diesem Streifen dürfen grundsätzlich nur Linienomnibusse fahren. Über Zusatzzeichen können weitere Fahrzeugarten zugelassen werden, etwa Taxen, Krankenfahrzeuge oder Fahrräder. Der Bussonderfahrstreifen ist ein zentrales Instrument zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Städten.
Für Baustellen und Verkehrssicherung ist das Zeichen relevant, weil Bussonderfahrstreifen bei Sperrungen oder Umleitungen oft angepasst oder vorübergehend für den gesamten Verkehr geöffnet werden. Wer den Streifen unberechtigt befährt, behindert den Linienverkehr und riskiert ein Bußgeld. Andere Fahrzeuge dürfen den Streifen nur zum Abbiegen kurz nutzen, soweit dies durch Markierung erlaubt ist.
Verhalten im Geltungsbereich
Befahren Sie den Bussonderfahrstreifen nur, wenn Sie ein Linienbus führen oder durch Zusatzzeichen ausdrücklich zugelassen sind. Zum Abbiegen darf der Streifen nur an dafür markierten Stellen und ohne Behinderung des Linienverkehrs überfahren werden.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Taxi auf dem Bussonderfahrstreifen fahren?
Nur wenn ein Zusatzzeichen Taxen ausdrücklich freigibt. Ohne Freigabe ist die Nutzung auch für Taxen untersagt.
Darf ich den Bussonderfahrstreifen zum Abbiegen nutzen?
Ja, aber nur an den dafür markierten Stellen und ohne den Linienverkehr zu behindern.
Gilt der Bussonderfahrstreifen rund um die Uhr?
Nicht zwingend. Ein Zusatzzeichen kann die Beschränkung auf bestimmte Tageszeiten begrenzen.